Start Alle Private Kreditgewährung richtig abwickeln

Private Kreditgewährung richtig abwickeln

2225
0
TEILEN
Privatkredit

Ein Privatkredit kann auch für Sie die perfekte Zwischenfinanzierung bedeuten, wenn Sie ein günstiges Angebot (Hauskauf, Autofinanzierung) nicht ausschlagen wollen.

Als Alternative zu einem zwar momentan günstigen Bankenkredit sollten Sie eine Kreditgewährung im Bekanntenkreis richtig abwickeln. Im Grunde genommen reicht es aus, wenn sich beide Parteien einig sind. Formvorschriften oder gar die Pflicht, einen Darlehensvertrag vor einem Notar abzuschließen, gibt es noch nicht. Doch auch bei einer Kreditgewährung unter Bekannten sollten einige wichtige Punkte beachtet werden, damit Sie später Ärger und Enttäuschung vermeiden.

Gestalten Sie eine Darlehensvereinbarung stets in schriftlicher Form. Andernfalls hat der Darlehensgeber das Nachsehen, wenn es zum Streit kommt. Er muss beweisen, dass er das Geld als Darlehen und nicht als Geschenk vergeben hat oder ob ein bestimmter Zinssatz vereinbart wurde.

Notieren Sie die tatsächliche Kreditsumme und das Datum der Auszahlung. Sind sich beide Parteien einig, dass das gewährte Darlehen zinsfrei sein soll, formulieren Sie diese Vereinbarung. Ist eine Darlehensverzinsung vorgesehen, könnte die folgende Formulierung passen: „Das Darlehen ist ab…(Datum) jährlich mit …Prozent (Zinssatz) zu verzinsen“. Vermerken Sie zusätzlich, dass der Zins jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für das vorangegangene Kalendervierteljahr zu zahlen ist. Natürlich sind auch andere Vereinbarungen möglich und schriftlich festzuhalten.

In Ihrer schriftlichen Vereinbarung sollten Sie den Zeitpunkt der Rückzahlung oder mögliche Ratenzahlungen festhalten. Andernfalls greift die gesetzliche Regelung. Die besagt, dass der Kredit jederzeit mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden kann. Ist die Frist verstrichen, muss das Geld bezahlt werden. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann der Darlehensgeber über das Amtsgericht einen Mahnbescheid veranlassen und – wenn der Schuldner diesem nicht widerspricht – einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Er hat auch die Möglichkeit, gleich gerichtliche Schritte einzuleiten.

Die Höhe des Zinses können die Vertragspartner frei bestimmen. Überschreitet er jedoch das Doppelte dessen, was Banken üblicherweise verlangen, ist das Wucher. Diese getroffene Vereinbarung ist ungültig und es wird gar kein Zins fällig. Leichter haben es Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheit und einer Besteuerung, wenn ihr Schuldner eine Sicherheit bietet und das im Vertrag vermerkt wird.

Wichtig zu wissen ist ferner, dass Zinserträge zu versteuern sind, wenn sie die steuerfreie Grenze von 801 Euro (bei Ehepaaren 1 602 Euro) jährlich übersteigen. Sie müssen sie also in der Steuererklärung angeben.

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/4326/