Immer noch viele Arbeitnehmer scheuen sich, ihre Steuererklärung selbst auszufüllen. Sie könnten jedoch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen. Wenn Sie sich mit dem Steuerrecht auseinandersetzen und während des laufenden Jahres Ihre Belege sammeln, können Sie relativ einfach Ihre Daten dem Finanzamt melden. Dazu stehen Ihnen eine kostenlose Steuersoftware und entsprechende Elster-Formulare zur Verfügung. Die meisten Steuerpflichtigen bekommen einen nicht unerheblichen Teil ihrer bezahlten Steuern zurück, wenn sie ihre abzugsfähigen Aufwendungen richtig erfasst haben.
Persönliche Einkommensteuer berechnen
Wenn Sie als Steuerzahler zur Einkommensteuer veranlagt wurden, möchten Sie auch gerne wissen, wie hoch die persönliche Steuerschuld ist und ob eventuell sogar eine Steuernachzahlung droht. Grundlage für die Anwendung des Steuertarifs ist das zu ermittelnde „zu versteuernde Einkommen“.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben
Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können eine vereinfachte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Voraussetzung dafür ist, dass nur bestimmte Einnahmen wie Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und bestimmte Lohnersatzleistungen vorliegen und nur die üblichen Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Unter „normale oder übliche Ausgaben“ sind die im Steuerformular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu verstehen.
Für Ehepaare besteht die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung. Personen, die über weitere Einkünfte wie Renten oder Mieteinnahmen verfügen, können nicht auf eine vereinfachte Steuererklärung zurückgreifen. Sie könnten allerdings besondere Werbungskosten geltend machen (Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer, für eine doppelte Haushaltsführung, Mehraufwendung für Verpflegung im Rahmen einer Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit).
Steuerformulare durch das neue Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung
Im Internet bietet ElsterOnline nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an, die online erfasst und abgegeben werden können, sodass Sie nicht unbedingt im Besitz eines Steuerprogrammes sein müssen.
Rentner und Pensionäre
Seit Herbst 2009 erhalten die Finanzämter Informationen über alle Renten, Pensionen und Versicherungsgelder, die Sie seit dem Jahre 2005 erhalten haben. Diese Personengruppe kann Ärger bekommen, wenn sie bisher es versäumt hat, eine Steuererklärung einzureichen. Hier gilt es schnell zu handeln!
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