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Änderungen 2017: Mehr Geld und Höhere Gebühren – Was ändert sich sonst noch 2017?

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Änderungen 2017

Wie jedes neue Jahr gibt es auch Änderungen 2017, die in beinahe alle Lebensbereiche hineinreichen. Neue Gesetzte und Verordnungen treten in Kraft, bringen etwas mehr Geld oder höhere Kosten und vereinfachen oder erschweren die verschiedensten Dinge.

Was ändert sich bei der Pflege?

PflegestärkungsgesetzEin Beispiel ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Es soll die Situation von Pflegebedürftigen verbessern und auch die Bedürfnisse von Demenzkranken mehr berücksichtigen. In diesem Zusammenhang werden 5 Pflegegrade eingeführt und die Eigenanteile für Heimkosten vereinheitlicht. Insgesamt kommen vermutlich erhebliche Mehrkosten auf die Pflegekassen zu. Deshalb erhöhen sich die Beiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherung 2017 um 0,2%. Quelle

Änderungen 2017 – Was ändert sich bei den Einkommen?

Bei den anstehenden Änderungen 2017 dürfen sich Kinder und Familien auf etwas mehr Geld freuen.
So steigt der Mindestunterhalt für getrennt lebende Kinder, gestaffelt nach Altersgruppen, der Selbstbehalt der Unterhaltszahler ändert sich jedoch nicht. Die genauen Beträge sind wie immer in der Düsseldorfer Tabelle aufgelistet.

Das staatliche Kindergeld wird 2017 um 2 Euro steigen, gleichzeitig wird der Kindergeldzuschlag für Geringverdiener um 10 Euro angehoben. Steuerzahlende Familien profitieren von höheren Kinderfreibeträgen, außerdem wird der Steuertarif künftig an die Inflationsrate angepasst. Dieser Ausgleich der sogenannten kalten Progression nützt allen Steuerzahlern.

Wer Leistungen zur Grundsicherung bezieht, (Harz-IV u. ä.) kann bei den Änderungen 2017 ebenfalls mit höheren Bezügen rechnen. So erhalten Schulkinder bis 14 Jahre künftig 21 Euro mehr, für ältere Kinder und Erwachsene steigt der Betrag um 5 Euro auf 409 Euro an, die Leistungen für Vorschulkinder bleiben gleich. Quelle

Außerdem wird 2017 der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro angehoben. Das heißt auch: Minijobber erreichen die Verdienstgrenze von 450 Euro bereits rund 2 Stunden eher.

Was ändert sich im Straßenverkehr?

2017 tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die auch für Radfahrer einige Änderungen bringt. Bisher mussten radfahrende Eltern grundsätzlich auf dem Radweg oder der Straße fahren, auch wenn sie ein selbstradelndes kleines Kind begleiteten. Künftig fahren beide Radler zusammen auf dem Fußweg.

Änderungen ab 2017

An der Ampel müssen sich Radfahrer künftig nach dem Lichtsignal für den Fahrverkehr richten, sofern kein spezielles Signal für Fahrradfahrer vorhanden ist. Zuvor war in diesem Fall die Fußgängerampel ausschlaggebend.

Fahrer von Pedelecs, die bekanntlich nicht schneller als 25 km/h fahren können, dürfen ab 2017 außerhalb von Ortschaften grundsätzlich den Fahrradweg benutzen. Innerorts gilt diese Regelung auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen, die mit einem Verkehrsschild „E-Bikes erlaubt“ gekennzeichnet werden.

Änderungen 2017 – Was ändert sich sonst noch?

  • Rettungsgassen auf Autobahnen werden in Zukunft immer zwischen der äußersten linken und der anschließenden rechten Fahrspur gebildet.
  • Motorräder müssen bei der Neuzulassung ab 2017 die Euronorm 4 erfüllen.
  • Die Gebühren für die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen und für Führerschein-Prüfungen steigen an.
  • Experten sagen steigende Stromkosten für den Endverbraucher voraus. Dies resultiert aus der Erhöhung der Öko-Stromumlage, die 2017 6,880 Cent pro Kilowattstunde betragen wird.
  • Ab etwa Jahresmitte sollen die Rooming-Gebühren für Reisende innerhalb Europas wegfallen.
  • Im April 2017 wird ein neuer 50 Euro-Schein in Umlauf gebracht.
  • Der 31. Oktober 2017 wird anlässlich des Reformationsjubiläums ein bundesweiter Feiertag sein.

Fotos:
geralt/www.pixabay.com
einzweifrei/www.pixabay.com