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Bahnreisen 2015 – Änderungen

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Bahnreisen Änderungen

Das Bahnreisen in Deutschland hat am 1.Januar 2015 wichtige Änderungen erfahren, wie Sie in diesem Text nun zusammenfassend nachlesen können. Die Änderungen betreffen Bahnreisende mit Behinderungen und Schwarzfahrer.

Bahnreisende mit Behinderung

Im Rahmen einer EU-Verordnung müssen alle Bahnhöfe im gesamten Eisenbahnnetz Europas mit Bodenleitsystemen ausgestattet sein. Die Bodenleitsysteme dienen Menschen, die stark sehbehindert oder blind sind als wichtige Orientierungshilfe. Für Rollstuhlfahrer wurden die Mindeststandards verbessert. Die Türbreite in Bahngebäuden wurde neu festgelegt, damit Rollstuhlfahrer zum Beispiel mit dem Aufzug zum Bahnsteig fahren können.

Die Rampen, die sich in den Rollstuhlbereichen von Bahnhöfen und Zügen befinden, müssen flacher sein. Zuständig für die technische Umsetzung der seit dem 1.Januar 2015 gültige EU-Verordnung ist die Deutsche Bahn. Aufgrund dieser Verbesserungen können Menschen mit Behinderungen nun einfacher mit der Bahn reisen.

Schwarzfahren verteuert sich

Das Schwarzfahren wird für Bahnreisende, die ohne gültiges Ticket unterwegs sind erheblich teurer und zwar werden 40 statt 60 Euro Bußgeld ab Frühjahr 2015 fällig. Wenn ein Bahnreisender erwischt wird, dann muss er das so genannte erhöhte Beförderungsentgelt entweder sofort beim Fahrkartenkontrolleur oder per Überweisung zahlen. Das höhere Bußgeld soll Bahnreisende abschrecken ohne Ticket zu reisen und notorische Schwarzfahrer Einhalt gebieten. Im Zug kann schon seit einigen Jahren nicht mehr ein Ticket nachträglich erworben werden, um ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu vermeiden.