In Deutschland denken immer mehr Menschen über ein Zusatzeinkommen nach um den persönlichen Wohlstand zu halten oder neben dem Studium Geld zu verdienen. Sie versuchen dies oftmtals mit zwei oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen zu realisieren.
Internet für Nebenjob nutzen
Egal, ob Sie ein Zusatzeinkommen mit einem eigenen Blog, einer seriösen Heimarbeit, Übersetzungs- und Autorentätigkeiten im Internet oder einfach durch eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit neben dem Hauptjob suchen: wenn das Zusatzeinkommen unter einer bestimmten Verdienstgrenze pro Jahr liegt, brauchen Sie diese Einkünfte nicht zu versteuern.
Eine Erleichterung, sich mit Nebeneinkünften etwas dazuzuverdienen, hat der Staat durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie die der Minijob-Regelung geschaffen. So können hauptberuflich sozialversicherungspflichtige Beschäftige bis zu 450 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei als „Minijobber“ hinzuverdienen. Die so genannte Minijob-Regelung nehmen zurzeit hauptsächlich Frauen in Anspruch, die neben ihren familiären Verpflichtungen noch etwas hinzuverdienen wollen und damit die Haushaltskasse aufbessern oder eine gewisse Unabhängigkeit mit einem Zusatzeinkommen erreichen wollen.
Sucht ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigte eine weitere Tätigkeit als Zusatzeinkommen, so empfiehlt es sich vorab über die arbeitsrechtlichen Bedingungen zu informieren, um die Hauptbeschäftigung nicht zu riskieren. Immer wieder setzen Arbeitgeber entsprechende Klauseln in den Arbeitsvertrag, damit Beamte und Angestellte gezwungen sind, die Nebentätigkeit anzumelden oder zumindest den Arbeitgeber über das Vorhaben zu informieren und eventuell genehmigen zu lassen. Wenn Sie diese Mitteilung versäumen, en Sie unter Umständen durch den aufgenommenen Nebenjob mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen. Sie dürfen die betrieblichen Interessen durch die Hauptbeschäftigung auf keinen Fall gefährden und der Ihnen zustehende Urlaubsanspruch darf nicht für eine nebenberufliche Tätigkeit verwendet werden.
Steuerliche Berücksichtigung des Zusatzeinkommens
Ein Zusatzeinkommen durch eine weitere Nebentätigkeit muss geprüft werden, denn meist benötigen Sie dafür eine zweite Lohnsteuerkarte. Die Höhe der Steuerbelastung richtet sich nach den individuellen Begebenheiten, sowohl nach der Einkommenshöhe als auch der Steuerklassenwahl. Selbstständige (oder Personen die sich selbstständig machen möchten) müssen ihre Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Wenn Sie nach entsprechenden Jobangeboten für Ihr Zusatzeinkommen suchen, sollten Sie auch im Internet recherchieren. Hier finden Sie im Rahmen von Heim- bzw. Schreibarbeiten viele Jobangebote, die sich von zuhause aus realisieren lassen, da gewisse Arbeiten von Firmen ausgelagert werden, die in „Outsorcing-Modellen“ angeboten werden. Betriebe senken hiermit ihre Kosten für Büroeinrichtung und Arbeitsflächen.
Einen eigenen Blog im Internet zu betreiben oder mit Werbebannern ein Zusatzeinkommen zu erzielen, auch darüber sollten Sie nachdenken, wenn Sie entsprechende Kenntnisse über Themenbereiche haben, die eine breite Leserschaft anspricht und Ihr Blog viele Besucher aufweist.
Bevor Sie sich allerdings für ein Zusatzeinkommen entscheiden, sollten Sie unbedingt prüfen, ob das Angebot wirklich seriös klingt und keine Vorleistung verlangt, was nur Enttäuschung und zusätzlich finanzielle Belastung mit sich bringen würde.
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