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Rechte und Pflichten bei Bildungsurlaub und Weiterbildung

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Bildungsurlaub

BildungsurlaubWer beruflich am Ball bleiben möchte, muss sich ständig fortbilden und gut ausgebildete Arbeitnehmer nützen dem Unternehmen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Fortbildung, wann ist die Teilnahme an Schulungen Pflicht, wer trägt die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen und wie bekomme ich einen Bildungsurlaub genehmigt? Diesen Fragen möchten wir im folgenden Artikel nachgehen.

Gibt es ein Recht auf Bildungsurlaub und Weiterbildung?

Der Spruch „man lernt nie aus“ gilt im Privaten genauso wie im Beruf. Ob bahnbrechende Erfindungen, entscheidende Details oder veränderte Vorschriften, ständig ändert sich etwas, gibt es Neues. So kommt heutzutage kaum ein Arbeitnehmer ohne fachliche Weiterbildung aus, jedoch gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Dennoch bieten viele Arbeitgeber Fortbildungen freiwillig an, schließlich profitiert die Firma von gut qualifizierten Mitarbeitern. Die konkreten Rechte und Pflichten zur betrieblichen Weiterbildung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Dies kann zum Beispiel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch den individuellen Arbeitsvertrag geschehen.

Ein Beispiel für tarifliche Regelungen ist die sogenannte Bildungsteilzeit, die auf einer Vereinbarung der IG Metal mit den tarifgebundenen Betrieben der Metal- und Elektroindustrie beruht. Weitere Infos hier.

Was ist Bildungsurlaub?

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern ein gesetzlich verbrieftes Recht auf bezahlten Bildungsurlaub. Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub gilt meist für 5 Tage im Jahr, dabei zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiter, für die Kosten der Fortbildung kommt der Arbeitnehmer selbst auf. Das Erlernte im Bildungsurlaub muss nicht zwingend mit dem Beruf oder der Firma zu tun haben, sondern kann auch gesellschaftliche und kulturelle und allgemeinbildende Themen umfassen. Um den Bildungsurlaub antreten zu können, muss der Kurs aber von der zuständigen Institution des Landes anerkannt sein. Weitere Infos: www.iwwb.de und www.fortbildung-bw.de

Bildungsurlaub wird direkt bei dem Arbeitgeber beantragt und, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen auch meist genehmigt.

Wann ist Fortbildung Pflicht?

Wer eine neue Aufgabe im Betrieb übernehmen möchte, für die er nicht qualifiziert ist, muss sich eigenverantwortlich fortbilden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, erforderliche Lehrgänge zu finanzieren oder den Arbeitnehmer dafür freizustellen.

In bestimmten Fällen kann der Chef die Weiterbildung auch anordnen. Dies gilt zum Beispiel, wenn neue Techniken oder veränderte Richtlinien das Berufsbild oder den Arbeitsbereich gravierend verändern. Dann müssen die Beschäftigten geschult werden, um auch weiterhin die Leistungen erbringen zu können, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Das Unternehmen muss diese Weiterbildung natürlich finanzieren.

Laut Stiftung Warentest dürfen Arbeitnehmer diese Fortbildungsmaßnahmen verweigern wenn:

  • Die Beschäftigten die Kosten der Schulung selber tragen sollen.
  • Wenn der Umfang der Weiterbildung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den konkreten Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter stehen. Quelle

Weiterbildung und Vertragsbindung

Investiert ein Unternehmen viel Geld in die Weiterbildungs eines Mitarbeiters, möchte es naturgemäß von dessen erhöhter Qualifikation profitieren. Kündigt der frisch qualifizierte Arbeitnehmer kurz nach der Fortbildung, ist dies für die Firma ärgerlich. Mit einem Weiterbildungsvertrag wirken viele Chefs dem entgegen. Sie finanzieren die Weiterbildung und der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben oder die Kosten für die Fortbildung zurückzuzahlen.

Foto: © Janina Dierks / www.fotolia.com