Start Wohnen und Garten Das Wohnungsübergabeprotokoll – was gibt es zu beachten?

Das Wohnungsübergabeprotokoll – was gibt es zu beachten?

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Die alte Wohnung ist gekündigt, das neue Heim wartet. Jetzt stehen zwei enorm wichtige Termine an: Die alte Wohnung muss dem Vermieter übergeben werden und die neue Wohnung wird – ebenfalls mit dem Vermieter – übernommen. Und bei dieser Übernahme beziehungsweise Übergabe ist Sorgfalt oberstes Gebot. Eile und Hektik haben dabei nichts zu suchen. Denn bleibt ein Schaden unentdeckt und wird er nicht protokolliert, kann der Vermieter es beim Auszug dem Mieter anlasten. Davor gilt es, sich zu schützen, am besten mit einem Wohnungsübergabeprotokoll – bestenfalls beim Ein- und beim Auszug.

Was wird in solch einem Protokoll festgehalten?

Zuerst einmal wird festgehalten, für welche Wohnung das Protokoll gilt. Die genaue Adresse und natürlich bei einem Hochhaus die Etage und Wohnungsnummer. Das Datum ist genauso obligatorisch wie der Zweck – also Ein- oder Auszug. Auf dem Protokoll wird jedes einzelne Zimmer vermerkt, samt Keller, Balkon und Garage.

Mieter und Vermieter gehen durch jeden einzelnen Raum und schauen ihn sich genau an. Gibt es nichts festzustellen, wird das im Protokoll angekreuzt. Meist steht im Formular „keine Mängel“ oder so ähnlich, dieser Punkt wird dann angekreuzt. Wird ein Mangel entdeckt, wird dieser ausführlich beschrieben. Hilfreich ist ein Zollstock, um beispielsweise den tiefen Kratzer im Laminat genau zu vermessen. Wie lang, wie breit, wie tief. Ein Foto sichert zusätzlich ab, das kann im Protokoll ebenfalls vermerkt werden. Bei Bohrlöchern muss natürlich nicht extra gemessen werden, hier würde die Angabe reichen, wie viele Bohrlöcher sich wo genau befinden.

Nicht vergessen

Die Zählerstände gehören ebenfalls in das Protokoll. Dabei sollten beide Parteien – also Mieter und Vermieter – gesondert die Zählerstände überprüfen, denn ein Zahlendreher ist schnell gemacht und kann im Extremfall zum Streit führen. Jetzt fehlen nur noch die Schlüssel, die auch im Protokoll mit aufgeführt werden. Inklusive Keller-, Garagen- und Briefkastenschlüssel. Zu guter Letzt unterschreiben alle Anwesenden und sowohl der Mieter als auch der Vermieter bekommt ein Exemplar, welches sorgfältig abgeheftet werden sollte.